AGB

Stand: 21. August 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge zwischen Kuratli Finanz Luzern, Kellerstrasse 10, 6005 Luzern, Schweiz (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kund:innen (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Anbieter schriftlich akzeptiert wurden. Individuelle Offerten/Leistungsbeschriebe gehen diesen AGB vor.

Kontakt: +41 79 124 93 92 ·

2. Vertragsabschluss und Unterlagen

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung einer Offerte, Auftragsbestätigung, E-Mail oder durch konkludente Annahme (z. B. Belegübergabe) zustande. Vertragsbestandteile sind: (1) Offerte/Leistungsbeschrieb, (2) diese AGB, (3) allfällige Zusatzvereinbarungen (z. B. Auftragsbearbeitungsvertrag).

3. Leistungen

Der Anbieter erbringt Buchhaltungs-, Administrations- und treuhänderische Leistungen für KMU gemäss Offerte (z. B. Finanzbuchhaltung, MWST-Abrechnung, Lohnadministration, Abschlusserstellung, Prozessunterstützung).

Nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart: Steuerberatung und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung/Revision im Sinne des Revisionsaufsichtsrechts, rechtliche Vertretung vor Behörden/Gerichten. Der Anbieter handelt als externer Dienstleister; betriebliche Entscheidungen verbleiben beim Kunden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt vollständige, richtige und fristgerechte Unterlagen (Belege, Stammdaten, Verträge, Zugänge zu Buchhaltungs-/Bank-Systemen u. ä.) zur Verfügung, bezeichnet eine verbindliche Ansprechperson und informiert über alle relevanten Änderungen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender/fehlerhafter Informationen gehen zulasten des Kunden.

5. Honorare, Spesen und Zahlungsbedingungen

Leistungen werden zum Pauschalpreis oder nach effektivem Zeitaufwand (Stundenansatz gemäss Offerte) abgerechnet. Nicht enthaltene Nebenkosten (z. B. amtliche Gebühren, Versand, Reise/Spesen) werden weiterbelastet. Rechnungen sind innert 10 Tagen fällig. Bei Verzug: 5 % Verzugszins p. a. (Art. 104 OR) plus angemessene Mahnkosten. Der Anbieter kann Leistungen/Datenauslieferung bis zur Zahlung zurückbehalten.

6. Drittleistungen & Software

Lizenzen/Abos von Drittanbietern (z. B. bexio, Abacus, KLARA, Banking-Schnittstellen) werden durch den Kunden gehalten und bezahlt. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Datensicherheit dieser Drittleistungen übernimmt der Anbieter keine Haftung; er unterstützt bei Einrichtung und Bedienung.

7. Änderungen/Mehrleistungen

Änderungswünsche oder nicht im Leistungsumfang enthaltene Arbeiten gelten als Mehrleistungen und werden vorgängig bestätigt und separat verrechnet. Liefer- und Fertigstellungstermine verschieben sich entsprechend.

8. Termine und Verzug

Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert. Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters, verlängern sich Fristen angemessen.

9. Abnahme und Mängel

Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde innert 7 Kalendertagen nach Zustellung keine schriftlichen Mängel rügt. Bei berechtigten Mängeln bessert der Anbieter innert angemessener Frist nach. Weitergehende Ansprüche sind im Rahmen von Ziff. 10 beschränkt.

10. Haftung

Der Anbieter haftet bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Höchsthaftung ist auf den Betrag der in den letzten 12 Monaten bezahlten Honorare für den betroffenen Auftragsteil begrenzt. Folge-/indirekte Schäden, entgangener Gewinn, Daten- oder Reputationsschäden sind ausgeschlossen. Keine Haftung für Fehler/Verzögerungen aus Drittleistungen, Systemausfällen, Übermittlungsstörungen oder vom Kunden gelieferten unrichtigen/unvollständigen Informationen.

11. Vertraulichkeit & Datenschutz

Der Anbieter behandelt Informationen vertraulich und bearbeitet Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung auf der Website (Rubrik „Datenschutz“). Soweit erforderlich, wird ein Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) abgeschlossen. Kommunikation kann per E-Mail/Cloud erfolgen; der Kunde ist sich der damit verbundenen Risiken bewusst.

12. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Geschäftsunterlagen werden gemäss Schweizer Recht (OR/GeBüV) mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Originale werden dem Kunden nach Abschluss ausgehändigt oder auf Wunsch archiviert. Bei Vertragsende liefert der Anbieter die beim Kunden entstandenen Daten/Unterlagen nach Begleichung aller offenen Forderungen heraus.

13. Rechte an Arbeitsergebnissen

An vom Anbieter erstellten Vorlagen, Auswertungen, Prozessbeschreibungen etc. erhält der Kunde ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Know-how, Methoden und Tools verbleiben beim Anbieter.

14. Referenzen

Der Anbieter darf den Firmennamen/Logo des Kunden als Referenz nennen (ohne Offenlegung vertraulicher Inhalte), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

15. Subunternehmer

Der Anbieter darf geeignete Subunternehmer beiziehen, bleibt jedoch für deren sorgfältige Auswahl und Anleitung verantwortlich.

16. Nichtabwerben

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden/Subunternehmer des Anbieters aktiv abzuwerben. Bei Verstoss ist eine angemessene Entschädigung geschuldet (Richtwert: drei Bruttomonatsansätze der betroffenen Person).

17. Höhere Gewalt

Ereignisse wie Strom-/Internetausfälle, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks u. ä. befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht; Fristen verlängern sich.

18. Laufzeit und Kündigung

Daueraufträge laufen unbefristet und können von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen/Spesen sind zu vergüten.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge gemäss Ziff. 2.

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